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Psychotherapie

So rechnen wir ab

Privat Versicherte / Selbstzahler

 

Grundsätzlich sind alle GOP-Leistungen, mit Ausnahme des Ausfallhonorars, durch die privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstattungsfähig. Bitte fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach Ihren individuellen Versicherungsbedingungen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung der Kostenübernahme für Psychotherapie.

 

Wenn Sie Ihre Behandlung selbst bezahlen möchten, schließen wir lediglich einen Behandlungsvertrag ab. Grundlage der Abrechnung sind die Gebührenordnungen für ärzte (GOä) und Psychotherapeuten (GOP). Seit dem 01.07.2024 gelten neue Abrechnungsempfehlungen für Privatversicherte, auf die sich Bundespsychotherapeutenkammer, ärztekammer und Beihilfeträger von Bund und Ländern sowie der Verband der privaten Krankenversicherungen verständigt haben.

 

Im Rahmen eines Erstgesprächs (Sprechstunde) erläutern wir unsere Konditionen, die sie auch in den unten verlinkten Gebührenordnungen nachlesen können.

 

Das Honorar für die Sprechstunde beläuft sich auf 134,06 Euro (analog GOP-Ziffer 812a, 2x25 Minuten).

 

Die Kosten pro Therapiesitzung (a 50 Minuten) betragen 134,06 Euro bzw. 167,68 Euro (je nach Sitzungsart).

 

Das Ausfallhonorar (bei nicht rechtzeitiger Terminabsage innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin) beträgt 80,00 Euro und ist nicht erstattungsfähig.

 

GOä

 

neue Abrechnungsempfehlungen

Aktuelles

Telefonisch erreichen Sie uns von Montag bis Freitag von 9:30 Uhr bis 15:00 Uhr.

 

gartenzimmer

Kontakt

Dipl.-Psych.
Monika Jendrny,
Dipl.-Betriebsw. (FH) Heidrun Schell GbR


Mauritiussteinweg 1
50676 Köln

Telefon: 0221 969 20 39
Telefax: 0221 969 26 77
E-mail: info@unfallnachsorge.de