Psychotherapie
So rechnen wir ab
Privat Versicherte / Selbstzahler
Grundsätzlich sind alle GOP-Leistungen, mit Ausnahme des Ausfallhonorars, durch die privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstattungsfähig. Bitte fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach Ihren individuellen Versicherungsbedingungen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung der Kostenübernahme für Psychotherapie.
Wenn Sie Ihre Behandlung selbst bezahlen möchten, schließen wir lediglich einen Behandlungsvertrag ab. Grundlage der Abrechnung sind die Gebührenordnungen für ärzte (GOä) und Psychotherapeuten (GOP). Seit dem 01.07.2024 gelten neue Abrechnungsempfehlungen für Privatversicherte, auf die sich Bundespsychotherapeutenkammer, ärztekammer und Beihilfeträger von Bund und Ländern sowie der Verband der privaten Krankenversicherungen verständigt haben.
Im Rahmen eines Erstgesprächs (Sprechstunde) erläutern wir unsere Konditionen, die sie auch in den unten verlinkten Gebührenordnungen nachlesen können.
Das Honorar für die Sprechstunde beläuft sich auf 134,06 Euro (analog GOP-Ziffer 812a, 2x25 Minuten).
Die Kosten pro Therapiesitzung (a 50 Minuten) betragen 134,06 Euro bzw. 167,68 Euro (je nach Sitzungsart).
Das Ausfallhonorar (bei nicht rechtzeitiger Terminabsage innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin) beträgt 80,00 Euro und ist nicht erstattungsfähig.